- Voraussetzung für die Vergabe einer Personalwohnung an GastforscherInnen aus dem Ausland ist ein Anstellungsverhältnis an der MedUni Wien und Forschungstätigkeit an einer Universitätsklinik oder einem klinischen Institut im AKH Wien. Des Weiteren fallen Clinical und Research Fellows (nach Freigabe International Office) und Visiting Professors (nach Freigabe Vizerektorat für Lehre), in die Kriterien.
- Personalwohnungen werden für die Dauer von 6 Monaten vergeben, eine Verlängerung ist (mit einem erneuten Antrag) bis maximal 12 Monate möglich.
- Das Ansuchen um eine Personalwohnung ist durch die Leitung der Organisationseinheit per Unterschrift zu bestätigen.
- Angemerkt wird, dass im Falle einer Genehmigung die Vergabe nur nach Verfügbarkeit freier Wohneinheiten erfolgen kann. Ein Anspruch auf Zuteilung einer Unterkunft in einem bestimmten Personalwohnhaus besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass für PhD-Stundent:innen längstens 6 Monate genehmigt werden können.