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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung

  • Der Nachweis über den Abschluss eines Doktorats- oder Diplomstudiums der (Human- und/oder Zahn-)Medizin oder eines Diplomstudiums der Psychologie (PsychologInnen, die im medizinischen Bereich tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben [Liaison-Modell]) im Umfang von mindestens 180 ECTS oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung;
  • Der Nachweis über die erfolgreich absolvierte Ausbildung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie, wobei mindestens die Inhalte der §§ 3, 4, 5 Psychotherapiegesetz absolviert worden sein müssen;
  • in allen Fällen das positiv absolvierte Bewerbungsverfahren gemäß § 4 Abs. 4.