Skip to main content English

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung (lt. Curriculum)

1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang sind:

  • Der Nachweis über den Abschluss eines Doktorats- oder Diplomstudiums der (Human- und/oder Zahn-)Medizin oder eines Diplomstudiums der Psychologie (PsychologInnen, die im medizinischen Bereich tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben [Liaison-Modell]) im Umfang von mindestens 180 ECTS oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung;
  • Der Nachweis über die erfolgreich absolvierte Ausbildung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie, wobei mindestens die Inhalte der §§ 3, 4, 5 Psychotherapiegesetz absolviert worden sein müssen;
  • in allen Fällen das positiv absolvierte Bewerbungsverfahren gemäß § 4 Abs. 4.

2. Die StudienwerberInnen haben die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entweder durch international anerkannte Sprachzertifikate/-diplome oder Abschlusszeugnisse (z.B. Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in dieser Sprache, Abschluss eines Studiums in der betreffenden Unterrichtssprache) oder im Rahmen einer Überprüfung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung nachzuweisen. Von Nachweisen kann abgesehen werden, wenn es sich bei der Unterrichtssprache um die Erstsprache des Studienwerbers bzw. der Studienbewerberin handelt. Weiters werden Kenntnisse der englischen Sprache (äquivalent zu Level B2/GER), die das Lesen von Fachliteratur und das Verstehen von fachspezifischen Vorträgen erlauben, und EDV- Kenntnisse, die eine problemlose Nutzung einer Lehr- und Lernplattform sowie die Benützung von Literaturdatenbanken ermöglichen, vorausgesetzt.

3. Die Zulassung ist jeweils nur vor Beginn des Universitätslehrgangs möglich. Der/Die wissenschaftliche Lehrgangsleiter/in legt die maximale Zahl der Studierenden pro Lehrgang unter Berücksichtigung der nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten und nach Maßgabe des Kostenplans zur Verfügung stehenden Studienplätze fest. Gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 51 Abs. 2 Z 22 UG haben die TeilnehmerInnen die Zulassung zum Universitätslehrgang als außerordentliche/r Studierende/r zu beantragen. Über die Zulassung der LehrgangsteilnehmerInnen entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.

4. Bewerbungsverfahren:
Der Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein Bewerbungsverfahren vorgelagert. Dieses setzt sich aus einer schriftliche Bewerbung sowie einem Bewerbungsgespräch zusammen.

4.1. Schriftliche Bewerbung um Aufnahme:
Der schriftlichen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) schriftliches Ansuchen um Aufnahme;
b) tabellarischer Lebenslauf mit Bild;
c) Angabe der derzeitigen beruflichen Tätigkeit;
d) Zeugnisse und Nachweis über relevante Zusatzqualifikationen (soweit erworben);
e) Zeugnisse und Nachweise über die für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 erforderliche Ausbildung;
Die eingereichten Bewerbungen werden von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung geprüft und anhand der Unterlagen eine Vorauswahl getroffen.

4.2. Bewerbungsgespräch:
(1) Zur Feststellung der persönlichen Eignung und Belastbarkeit der Bewerber/innen wird von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung mit jedem/jeder Bewerber/in ein Bewerbungsgespräch geführt.
(2) Die persönliche Eignung für die Ausbildung und Ausübung der Medizinischen Hypnose setzt folgende Kompetenzen der Bewerber/innen voraus: Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Empathie, sozialen Kontakten und Beziehungen, ausreichende Ich-Stärke und Belastbarkeit, ausreichende intellektuelle Begabung, reifen Umgang mit Frustrationen und mit eigenen und fremden aggressiven und libidinösen Impulsen.
(3) Ausschlusskriterien sind daher: zu geringe Reflexions- und Selbstreflexionsfähigkeit, mangelnde Empathiefähigkeit, schwere Persönlichkeitsstörungen, mangelnde intellektuelle Begabung, deutliche Ich-Struktur-Defekte, mangelnde Beziehungsfähigkeit, mangelnde Frustrationstoleranz, erschwerter Umgang mit aggressiven Impulsen, unreife Persönlichkeitsstruktur, mangelnde Belastbarkeit, mangelnde soziale Kontakt- und Anpassungsfähigkeit, auffällige Verhaltensstörung.

4.3. Auswahl der Bewerber/innen:
Nach Durchführung des Bewerbungsgesprächs wird von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung eine Rangliste der Bewerber/innen erstellt. Die Auswahl und Reihung der Bewerber/innen erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze unter Berücksichtigung der bisherigen beruflichen Tätigkeit und den Ergebnissen des Bewerbungsgesprächs.