Ziel des Universitätslehrgangs ist die postgraduale Ausbildung von Physiker:innen und Absolvent:innen verwandter Studienrichtungen auf dem Gebiet der Medizinischen Physik mit dem Schwerpunkt der Tätigkeit im Krankenhaus.
Der Unterrichtsplan sieht die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse vor, die die:den Absolvent:in befähigen, als Medizinphysiker:in im Krankenhaus in Diagnose und Therapie von Patient:innen mitzuwirken bzw. bei einschlägigen Industrieunternehmungen die Entwicklung und die Herstellung neuartiger medizinisch-technischer Geräte in verantwortungsvoller Position zu übernehmen. Darüber hinaus werden alle gemäß § 28 der StrSchVO (Strahlenschutzverordnung) erforderlichen Kenntnisse für die Wahrnehmung des Strahlenschutzes als Strahlenschutzbeauftragte:r vermittelt. Absolvent:innen des Universitätslehrgangs werden auch als qualifizierte Medizinphysiker:innen gemäß 3. Abschnitt § 6 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung durch das zuständige Bundesministerium anerkannt und befähigt, alle in der MedStrSchV bezeichneten, einschlägigen Tätigkeiten selbstständig durchzuführen.
Das Berufsbild des:der Medizinphysiker:in ist ein in Österreich anerkannter Gesundheitsberuf.
Der Lehrgang wird unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen durch die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V. anerkannt.
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