Voraussetzung
- abgeschlossenes Diplom- oder Doktoratsstudium Physik, Technische Physik oder Elektrotechnik (Studienzweig Elektromedizin)
AbsolventInnen eines BSc-Studiums für Physik haben eine Lehrveranstaltung aus Atom- und Kernphysik im Ausmaß von 10 Semesterstunden nachzuweisen.
AbsolventInnen verwandter Studien werden gebeten, die Zulassungsbestimmungen dem Curriculum zu entnehmen. - abgeschlosses Diplom- oder Doktoratsstudium anderer physikalischer oder elektrotechnischer Studienrichtungen, die den o.g. Studienrichtungen gleichwertig sind.
- abgeschlossenes gleichwertiges ausländisches Universitätsstudium