Voraussetzung
Ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS (oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Studium) in einer der folgenden Disziplinen:
- Humanmedizin
- Psychologie
- Pflegewissenschaft
- Soziologie
- Ernährungswissenschaften
- Pharmazie
oder einen abgeschlossenen Fachhochschul-Bachelorstudiengang (im Ausmaß von mindestens 180 ECTS) in
- Physiotherapie
- Biomedizinische Analytik
- Gesundheitsmanagement, Arbeitsgestaltung und Human Ressource-Management
oder ein abgeschlossener Universitätslehrgang in Public Health;
oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Psychotherapeutin-/Psychotherapeuten und Eintragung in die Psychotherapeuten/-innen-Liste;
Zulassung von Nicht-Akademikern
In Begründeten Ausnahmefällen können auch Personen zugelassen werden, welche die unter Abs. 1 lit a bis d genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, jedoch auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeiten, Erfahrungen und Leistungen über eine vergleichbare Qualifikation und die allgemeine Universitätsreife verfügen; hierfür sind folgende Voraussetzungen in geeigneter Form nachzuweisen:
- Das Vorliegen der allgemeine Universitätsreife iSd § 64 UG und
- mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
- Elementarpädagogik
- Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege
- Tätigkeit in einem Schlaflabor oder vergleichbaren Einrichtungen
Als „einschlägig“ werden berufliche Tätigkeiten verstanden, bei denen die Betreuung und Behandlung von KlientInnen mit Schlafstörungen im Vordergrund stehen.