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Studienziel & Qualifikationsprofil

Studienziel

Ziel des Lehrganges ist die professionelle Ausbildung von Toxikolog:innen, d.h. Expert:innen für Chemikaliensicherheit. Die Einwirkung zahlreicher Chemikalien auf Mensch, Umwelt und Klima ist ein Gebiet von höchstem gesellschaftlichen Interesse. Dies wird nicht zuletzt durch Gesundheits- und Umweltschäden belegt, die in der Vergangenheit von chemischen Substanzen hervorgerufen wurden. Solche Ereignisse waren mitunter von katastrophalem Ausmaß und haben außergewöhnliche Anteilnahme in der Bevölkerung ausgelöst. Angesichts der steigenden Verwendung immer neuer chemischer Verbindungen sind solche Ereignisse auch in Zukunft jederzeit wieder möglich. Um die Wahrscheinlichkeit schädlicher Auswirkung neuer Substanzen auf Mensch, Umwelt und Klima zu minimieren, ist es wichtig, deren Wirkung experimentell zu erheben, und es müssen somit Expert:innen ausgebildet werden, die in der Lage sind, die entsprechenden Daten zu generieren und zu beurteilen. Ebenso wichtig ist es, dass klinisches Personal und die verantwortlichen Behörden Vergiftungsszenarien richtig erkennen, beurteilen und behandeln können. Im Rahmen dieser Aufgaben sollen Expert:innen der Toxikologie die einer Schadwirkung zugrundeliegenden Wirkmechanismen auf zellulärer, biochemischer und molekularer Ebene kennen oder in der Lage sein, diese adäquat zu untersuchen. Durch diese verantwortungsvolle Tätigkeit leisten ausgebildete Toxikolog:innen somit einen gesellschaftlich wertvollen Beitrag zu zielgerichteter Risikobewertung, erfolgreichem Risikomanagement und einer umsichtigen Risikokommunikation, mit dem Ziel, den Schutz der Bevölkerung vor Schad- und Gefahrenstoffen zu optimieren.

Toxikologisches Wissen steht heute im Zentrum zahlreicher beruflicher Tätigkeitsfelder, die Teilgebiete der Toxikologie sind:

  • Präklinische und klinische Toxikologie, Arzneimitteltoxikologie
  • Lebensmittel-, Genussmittel- und Kosmetika-Toxikologie, Toxikologie von Gebrauchs-Chemikalien, Pestiziden, Naturstoffen, Kunststoffen etc.
  • Arbeitsmedizinische und forensische Toxikologie
  • Umwelt-, Ökotoxikologie
  • Risikoabschätzung (Risk Assessment), Risiko-Kommunikation, Risiko-Management, Regulatorische Toxikologie.

Die zur Ausübung der toxikologischen Tätigkeiten notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten werden international durch umfangreiche universitäre Ausbildungsgänge vermittelt. Auf europäischer Ebene wurden Richtlinien für die Ausbildung und Registrierung qualifizierter Toxikolog:innen erlassen (EUROTOX, ERT Guidelines for Registration) und die Ausbildungsinhalte zum „Health Risk Assessor of Chemicals“ sind als europäischer Standard festgelegt (CEN European Committee for Standardization. CEN/TC 416: Health risk assessment of chemicals—Requirements for the provision of training. EN 16736:2015). Ziel des Universitätslehrgangs Toxikologie an der Medizinischen Universität Wien ist die qualifizierte postgraduale Aus- bzw. Fortbildung in Toxikologie entsprechend den europäischen Richtlinien und Standards in ihrer jeweils geltenden Fassung, die den Absolvent:innen eine Tätigkeit auf internationaler Ebene ermöglicht.

Qualifikationsprofil

Entsprechend den Dublin Deskriptoren vermittelt der Universitätslehrgang Toxikologie Qualifikationen, die dem Abschluss des dritten Studienzyklus gemäß dem Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum entsprechen (Niveau 7).
Während einer umfangreichen dreijährigen theoretischen und praktischen Ausbildung erwerben die Teilnehmer:innen ein systematisches Verständnis des Faches Toxikologie und die Kenntnis der in diesem Fach angewandten Fertigkeiten und Methoden. Mittels der abschließenden Masterarbeit belegt der:die erfolgreiche Absolvent:in den Erwerb der Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche oder regulatorische Bewertungen oder Evaluierungen zu konzipieren und eigenständig durchzuführen, sowie durch Forschung und/oder Anwendung neuer Erkenntnisse die Grenzen des Wissens zu erweitern.
Der:Die erfolgreiche Absolvent:in ist zur kritischen Analyse und Evaluation Chemikalien-bedingter Risiken sowie zur Entwicklung neuer, komplexer Konzepte zur Erkennung solcher Risiken befähigt. Er:sie ist in der Lage, bedeutsame Fortschritte auf dem Gebiet der Toxikologie zu erzielen und mit seinem:ihrem fachlichen Umfeld, international qualifizierten Wissenschaftler:innen und der Gesellschaft im Allgemeinen über sein:ihr Spezialfeld zu kommunizieren.
Die Absolvent:innen erwerben Kompetenzen im Bereich Diversity in der Medizin und Gender-Medizin und sind befähigt, den Zusammenhang zwischen den Kerndimensionen der Diversität (sozioökonomischer Status, Ethnie/Herkunft, Lebensalter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Weltanschauung/Religion) und dem Gesundheitszustand einzuschätzen (bezogen auf den Fachbereich der Toxikogie).

Im Einzelnen vermittelt der Universitätslehrgang Toxikologie theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Absolvent:innen befähigen:

  • Der:Die Absolvent:in verfügt über Kenntnisse zu erwiesenen Schadwirkungen chemischer Substanzen auf den Menschen und seine Umwelt und über Fähigkeiten, potentielle weitere Schadwirkungen zu erkennen und ihre Entstehungsweise auf zellulärer, biochemischer und molekularer Ebene zu charakterisieren.
  • Der:Die Absolvent:in ist befähigt, in Forschungslabors der Universität, Behörden, Industrie oder anderer Einrichtungen die toxikologische Untersuchung und Beurteilung chemischer Substanzen durchzuführen bzw. weiterzuentwickeln.
  • Der:Die Absolvent:in ist in der Lage, die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Schadwirkung durch eine chemische Substanz zu quantifizieren (Risikoabschätzung) und Maßnahmen zur Prävention und Therapie (Risikomanagement) zu entwickeln.
  • Der:Die Absolvent:in verfügt über Kompetenzen, in nationalen und internationalen Behörden an gesundheitspolitischen Entscheidungen mitzuwirken (Substanzbewertung, Zulassungsverfahren, Ableitung von Grenzwerten zum Schutz von Mensch und Umwelt, Risiko-Nutzen-Abwägung, Risikomanagement, Risikokommunikation).
  • Der:Die Absolvent:in ist befähigt, bei der Krankenbehandlung (Diagnose und Therapie von Vergiftungsfällen) beratend tätig zu sein.
  • Der:Die Absolvent:in erfüllt damit die Qualifikation eines:einer Verantwortungsträgers:in.