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Weitere Informationen

Die Ethikkommission verweist auf die allenfalls erforderliche Konsultation der Rechtsabteilung der MedUni Wien, der Datenclearingstelle der MedUni Wien, der Datenschutzbeauftragten der MedUni Wien bzw des Datenschutzverantwortlichen des AKH sowie auch auf die verpflichtend einzuhaltenden GSP Richtlinien der MedUni Wien und die Vorgaben des Handbuchs für Drittmittelprojekte der MedUni Wien.

Bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutz zu beachten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an: datenschutz@meduniwien.ac.at

Grundsätzlich ist für alle Drittmittelprojekte (insbesondere über jegliche Zusammenarbeit mit Unternehmen oder anderen Forschungseinrichtungen, aber auch z.B. mit Förderstellen) aus Gründen der Transparenz, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit stets ein schriftlicher Vertrag abzuschließen, der vor seiner Unterzeichnung durch die Rechtsabteilung der MedUni Wien geprüft und freigegeben werden muss.

Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsabteilung der MedUni Wien bei sämtlichen Forschungsverträgen in die Vertragsverhandlungen einzubinden ist, unabhängig davon, ob damit Drittmitteleinnahmen verbunden sind und/oder ob diese mit Projektmeldung dem Rektorat gemeldet werden müssen oder nicht.

Für nähere Informationen siehe die folgenden Links: