Die Ethikkommission begutachtet klinische Forschungsprojekte, die an der Medizinischen Universität Wien und im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien-AKH durchgeführt werden. Des weiteren nimmt sie zu ethischen Fragen Stellung, die ihr von Mitgliedern der Medizinischen Universität Wien oder vom Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien vorgelegt werden.
Der Ethikkommission muss jede Studie an Patient:innen und Proband:innen vorgelegt werden, bei der irgendeine Form der Intervention erfolgt, oder bei der identifizierbares Material oder identifizierbare Daten verwendet werden.
Diese Aussage leitet sich aus Artikel 1 der Deklaration von Helsinki und Bestimmungen der Good Scientific Practice-Richtlinien der MedUni Wien ab, wo es im Abschnitt 4.2 heißt: "In Übereinstimmung mit internationalen Richtlinien und gemäß geltender österreichischer Rechtslage sind grundsätzlich alle Forschungsvorhaben am Menschen einer Ethikkommission zur Begutachtung vorzulegen. Dies sind alle Maßnahmen an PatientInnen und/oder ProbandInnen, an identifizierbarem menschlichen Material (z.B. Blut, Serum, Gewebeproben, DNA) oder Daten (z.B. Krankengeschichten), die zum Zweck des Erkenntnisgewinns gesetzt werden und/oder die nicht ausschließlich dem gesundheitlichen Nutzen jener PatientInnen und/oder ProbandInnen dienen, bei welchen die Maßnahmen durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Erprobung eines Arzneimittels, eines Medizinproduktes, einer neuen Methode oder um ein sonstiges Forschungsvorhaben handelt."
Keine Vorlage bei der Ethikkommission ist erforderlich für ärztliche Handlungen, die ausschließlich dem gesundheitlichen Nutzen eines:einer individuellen Patient:in dienen.