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Hinweisgeber:innensystem

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz („HSchG“), welches die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzt, verpflichtet juristische Personen des öffentlichen Rechts mit 50 oder mehr Mitarbeiter:innen zur Implementierung interner Meldekanäle, damit insbesondere Mitarbeiter:innen Rechtsverstöße gegen Unionsrecht vertraulich melden können. Ziel ist es, in Lebensbereichen von besonderem öffentlichen Interesse die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken.

Sämtlichen Mitarbeiter:innen der MedUni Wien und externen Personen wird die Möglichkeit eingeräumt, Missbräuche oder Rechtsverletzungen an den Fachbereich Compliance zu melden, ohne Nachteile oder Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen.

Aktuell können nach dem HSchG ausschließlich Verstöße gegen Vorschriften in den folgenden Bereichen gemeldet werden:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen das Antikorruptionsstrafrecht (§§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB))

Zu beachten ist, dass Hinweise, die offenkundig falsch sind, zurückgewiesen werden und gegebenenfalls strafrechtlich sanktioniert werden.

Die interne Meldestelle der MedUni Wien ist im Fachbereich Compliance der Abteilung Recht und Compliance angesiedelt und wird von den Meldestellenbeauftragten betreut. Hinweise können an den Fachbereich Compliance über die Mailadresse: compliance@meduniwien.ac.at gemeldet werden. Der:die Hinweisgeber:in erhält spätestens nach 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Hinweise können nachträglich ergänzt oder berichtigt werden. Auf Wunsch der Hinweisgeber:innen findet innerhalb von 14 Tagen eine persönliche Besprechung statt.

Hinweise werden vertraulich behandelt und die Identität der Hinweisgeber:innen und Dritter, die in der Meldung genannt werden, geheim gehalten. Die Meldestellenbeauftragten sind zur Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Verschwiegenheit verpflichtet. Hinweisgeber:innen sind vor Maßnahmen, die in Vergeltung eines berechtigen Hinweises erfolgen, geschützt. Solche Maßnahmen könnten insbesondere, Kündigung, Nichtverlängerung oder vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags, Versagung einer Beförderung, Aufgabenverlagerung, Minderung des Entgelts, Versagung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Ausstellung eines schlechten Dienstzeugnisses, Disziplinarmaßnahme, Rüge oder sonstige Sanktionen sein.

Hinweise, die MedUni-Beteiligungen betreffen unterliegen ebenfalls dem Schutz des HSchG und werden von den Meldestellenbeauftragten in Zusammenarbeit mit der jeweiligen MedUni-Beteiligung bearbeitet.

Hinweise, die nicht in den Anwendungsbereich des HSchG fallen, wie zum Beispiel Hinweise betreffend die Lehre, sexuelle Belästigung oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften werden, sofern von Hinweisgeber:innen gewünscht, unter Einhaltung der Vertraulichkeit vom Fachbereich Compliance in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Gremien der MedUni Wien bearbeitet.

Spätestens 3 Monate nach Eingang des Hinweises erhalten Hinweisgeber:innen Rückmeldung über ergriffene oder zu ergreifen beabsichtigte Folgemaßnahmen bzw. aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wurde.

Nach 5 Jahren erfolgt die Löschung sämtlicher personenbezogener Daten.

Für Fragen zum HSchG und zum Hinweisgeber:innensystem an der MedUni Wien können Sie sich jederzeit an die Meldestellenbeauftragten unter compliance@meduniwien.ac.at wenden.


Bei Fragen

Für Fragen zum HSchG und zum Hinweisgeber:innensystem an der MedUni Wien können Sie sich jederzeit an die Meldestellenbeauftragten wenden.