Studienziel
Ziel des Universitätslehrgangs ist die postgraduale Ausbildung von Physiker:innen und Absolvent:innen verwandter Studienrichtungen gemäß § 5 auf dem Gebiet der Medizinischen Physik mit dem Schwerpunkt der Tätigkeit in einer klinischen Einrichtung. Das Curriculum sieht die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse vor, die die Absolvent:innen befähigen, als Medizinphysiker:innen in klinischen Einrichtungen in Diagnose und Therapie von Patient:innen mitzuwirken bzw. bei einschlägigen Industrieunternehmungen die Entwicklung und die Herstellung neuartiger medizinisch-technischer Geräte in verantwortungsvoller Position zu übernehmen. Darüber hinaus werden alle gemäß § 79 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020, BGBl. II Nr. 339/2020, erforderlichen Kenntnisse für die Wahrnehmung des Strahlenschutzes als Strahlenschutzbeauftragte:r im medizinischen Bereich vermittelt. Personen, die den Universitätslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, erwerben mit dem Universitätslehrgang die notwendigen theoretischen Kenntnisse gemäß den gültigen Richtlinien der European Federation of Medical Physics (EFOMP) und der Österreichischen Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP) für die Fachanerkennung und dürfen – unter Berücksichtigung allfälliger weiterer Qualifizierungsschritte - gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung, BGBl. II Nr. 375/2017 idF BGBl. II Nr. 353/2020, in Österreich als Medizinphysiker:innen tätig werden. Sie dürfen somit alle nach den strahlenschutzrechtlichen Vorschriften für Medizinphysiker:innen vorgesehenen Tätigkeiten selbstständig durchführen. Die Absolvent:innen erwerben Kompetenzen im Bereich Diversity in der Medizin und Gender-Medizin und sind befähigt, den Zusammenhang zwischen den Kerndimensionen der Diversität (sozioökonomischer Status, Ethnie/Herkunft, Lebensalter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Weltanschauung/Religion) und dem Gesundheitszustand einzuschätzen. Im Besonderen wird hier ein Augenmerk auf die Einhaltung aktueller Behandlungsrichtlinien und gesetzesspezifischer Aspekte gelegt.
Um als Medizinphysiker:in zu arbeiten bedarf es des Erwerbs genereller sowie fachspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten:
- allgemeine Kenntnisse der medizinischen, mathematischen, physikalischen und technischen Grundlagen, die die Wahrnehmung der Aufgaben der Medizinischen Physik in allen einschlägigen klinischen Bereichen erlauben,
- umfassende Kenntnisse in medizinischem Strahlenschutz, spezielle Kenntnisse im Management und der Qualitätssicherung medizinischer Großgeräte,
- spezielle Fachkenntnisse der Medizinischen Physik in Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik.
Qualifikationsprofil
Um die in § 1des Curriculums genannten Tätigkeiten als Medizinphysiker:in durchzuführen, bedarf es des Erwerbs genereller sowie fachspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten: Allgemeine Kenntnisse der medizinischen, mathematischen, physikalischen und technischen Grundlagen, die die Wahrnehmung der Aufgaben der Medizinischen Physik in allen einschlägigen klinischen Bereichen erlauben, umfassende Kenntnisse in medizinischem Strahlenschutz, spezielle Kenntnisse im Management und der Qualitätssicherung medizinischer Großgeräte, spezielle Fachkenntnisse der Medizinischen Physik in Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik.
Die Absolvent:innen sollen in der Lage sein,
- die Grundlagen und Methoden der Physik und Technik in Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten einzusetzen,
- Entwicklung und Forschung in diesen Gebieten durchzuführen,
- die Einschränkungen zu verstehen und zu beachten, die in einer Krankenhausumgebung bei der Anwendung physikalischer und technischer Methoden auftreten,
- die Bedeutung sicherer Arbeitsmethoden sowie die Grundlagen der Sicherheitsvorschriften zu verstehen und diese in der klinischen Arbeit anzuwenden,
- eine kritische Aufgeschlossenheit gegenüber technologischen Trends und Entwicklungen in der Medizin einzunehmen
Die Ausbildungsziele für die Tätigkeit als Medizinphysiker:in sind der Richtlinie „Radiation Protection No 174“1 der Europäischen Kommission (European Guidelines on Medical Physics Expert, ISBN 978-92-79-35786-2) zu entnehmen. Aufgabe des Universitätslehrgangs ist es, die theoretische Ausbildung der Medizinphysiker:innen auf dem European Qualification Level 7 anzubieten.