Skip to main content English

Zugangsvoraussetzungen

Zum Zugang berechtigt sind Personen, die:

  • zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, als Fachärzt:innen oder als approbierte Ärzt:innen berechtigt sind, oder
  • die als Turnusärzt:innen zumindest ein Jahr der Ausbildungszeit zum:zur Ärzt:in für Allgemeinmedizin oder bereits ein Jahr die Ausbildung zum:zur Fachärzt:in eines Sonderfaches absolviert haben, oder

  • die sich in Ausbildung zum:zur Fachärzt:in für Arbeits- und Betriebsmedizin befinden.

Eine an der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention mit einer Prüfung gemäß Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzt:innen idgF abgeschlossene Arbeitsmedizin-Ausbildung ist über Antrag für den Basisteil Arbeitsmedizin anrechenbar, falls die entsprechende Prüfung nicht vor dem Jahr 2003 abgelegt wurde und die gemäß § 78 Abs. 9 UG erforderliche Gleichwertigkeit gegeben ist.
Über die Anerkennung anderer Arbeitsmedizin-Ausbildungen kann auf Antrag entschieden werden.