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Personalunterkunft

Richtlinien für Vergabe von Personalwohnungen für Wissenschafter:innen

Bitte beachten Sie, dass das Gebäude „Personalwohnhaus B, Lazarettgasse 14, 1090 Wien“ schließt und Vermietungen nicht mehr möglich sind!

  • Voraussetzung für die Vergabe einer Personalwohnung an wissenschaftliche Mitarbeiter:innen aus dem Ausland ist ein Anstellungsverhältnis an der MedUni Wien und Forschungstätigkeit an einer Universitätsklinik oder einem klinischen Institut im AKH Wien. Des Weiteren fallen Clinical und Research Fellows (nach Freigabe International Office) und Visiting Professors (nach Freigabe Vizerektorat für Lehre), in die Kriterien.
  • Personalwohnungen werden für die Dauer von maximal 3 Monaten vergeben, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Das Ansuchen um eine Personalwohnung ist durch die Leitung der Organisationseinheit per Unterschrift zu bestätigen.
  • Angemerkt wird, dass im Falle einer Genehmigung die Vergabe
    durch den WIGEV nur nach Verfügbarkeit freier Wohneinheiten erfolgen kann. Ein Anspruch auf Zuteilung einer Unterkunft besteht nicht.

 

Der Antrag ist zu senden an:

Vizerektorat für Forschung und Innovation

Medizinische Universität Wien
Vizerektorat für Forschung und Innovation
Spitalgasse 23
1090 Wien

E-Mail: personalunterkunft@meduniwien.ac.at