Skip to main content English

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Nachweis über:

  1. a) ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium der Humanmedizin im Ausmaß von mindestens 300 ECTS-Punkten oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossenes Studium und

    b) die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs als Fachärzt:in für Plastische Chirurgie oder Dermatologie oder als Fachärzt:in in einem Fachbereich mit entsprechenden Ausbildungsinhalten zu chirurgischen Eingriffen im Kopf- und Halsbereich (bzw. eine gleichwertige Qualifikation am Ort der Patient:innenbehandlung) und

    c) für die Anwendung von ästhetischen Interventionen relevante klinische Erfahrung von zumindest zwei Jahren insbesondere als Fachärzt:in für Plastische Chirurgie oder Dermatologie oder als Fachärzt:in in einem Fachbereich mit entsprechenden Ausbildungsinhalten zu chirurgischen Eingriffen im Kopf- und Halsbereich (bzw. unter Ausübung einer gleichwertigen Qualifikation am Ort der Patient:innenbehandlung). Über die Relevanz der klinischen Erfahrung entscheidet die wissenschaftliche Lehrgangsleitung.
     
  2. Die StudienwerberInnen haben die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entweder durch international anerkannte Sprachzertifikate/-diplome oder Abschlusszeugnisse (z.B. Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in dieser Sprache, Abschluss eines Studiums in der der betreffenden Unterrichtssprache) oder im Rahmen einer Überprüfung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung nachzuweisen. Von Nachweisen kann abgesehen werden, wenn es sich bei der Unterrichtssprache um die Erstsprache des:der Studienwerber:in handelt.
  3. Vorausgesetzt werden weiters Computerkenntnisse, die eine problemlose Nutzung einer Lehr- und Lernplattform sowie die Benützung von Literaturdatenbanken ermöglichen.
  4. Dem Antrag auf Zulassung ist ein Bewerbungsschreiben und ein Curriculum Vitae beizulegen.
  5. Die wissenschaftliche Lehrgangsleitung überprüft die Eignung der Bewerber:innen aufgrund der vorgelegten Unterlagen und allenfalls einem persönlichen Gespräch.
  6. Die Zulassung ist jeweils nur vor Beginn des Universitätslehrgangs möglich. Die wissenschaftliche Lehrgangsleitung legt die maximale Zahl der Teilnehmer:innen pro Universitätslehrgang unter Berücksichtigung der nach Maßgabe des Budgetplans zur Verfügung stehenden Studienplätze fest.
  7. Ausnahmefälle für die Zulassung nach dem Beginn des Universitätslehrgangs können nur von dem:der Curriculumdirektor:in nach Vorschlag der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung genehmigt werden, sofern die Absolvierung äquivalenter Lehr- und Lerninhalte nachgewiesen werden kann
  8. Gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 51 Abs. 2 Z 22 UG haben die Teilnehmer:innen die Zulassung zum Universitätslehrgang als außerordentliche Studierende zu beantragen. Über die Zulassung der Lehrgangsteilnehmer:innen entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der Qualifikation der Bewerber:innen.

Studiengebühren

32.000,00 EURO für die gesamte Dauer des Lehrgangs

Unterrichtssprache

Englisch (Englisch Niveau B2)

Die Studienwerber:nnen haben die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entweder durch international anerkannte Sprachzertifikate/-diplome oder Abschlusszeugnisse (z.B. Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in dieser Sprache, Abschluss eines Studiums in der der betreffenden Unterrichtssprache) oder im Rahmen einer Überprüfung durch den/die wissenschaftliche Lehrgangsleiter/in nachzuweisen. Von Nachweisen kann abgesehen werden, wenn es sich bei der Unterrichtssprache um die Erstsprache des:der Studienbewerber:in handelt.