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Zulassung

Um an einem Universitätslehrgang an der Medizinischen Universität Wien teilnehmen zu können, müssen die Studienwerber:innen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die im jeweiligen Curriculum festgelegt sind. 

Bei der Anmeldung müssen Sie unbedingt jene Dokumente vorlegen, die im Anmeldeformular genannt sind. Außerdem müssen Sie die Zulassungsfristen beachten. Außerhalb der festgelegten Fristen ist eine Zulassung nicht möglich. 

Welche konkreten Voraussetzungen für die Zulassung zu Ihrem gewünschten Universitätslehrgang oder Zertifikatskurs gelten, erfahren Sie auf den entsprechenden Websites zu den Lehrgängen und Kursen. Dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihren Ansprechpersonen, die Ihnen für detaillierte Informationen zu Ihrem gewünschten Studienangebot zur Verfügung stehen. 

Covid-19-Regeln für die Übermittlung

Aufgrund der COVID-19-Situation ersuchen wir die Studienwerber:innen für Universitätslehrgänge, die nötigen Dokumente einzuscannen und per E-Mail an postgraduate@meduniwien.ac.at zu schicken. Ihre Angaben werden überprüft. Bei Unklarheiten kann es notwendig sein, dass Sie uns Dokumente auch im Original bzw. in beglaubigter Abschrift (Informationen dazu im nächsten Absatz) vorweisen oder per Post übermitteln.

Studienvoranmeldung

Registrieren Sie sich online unter:

https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/ee/ui/ca2/app/desktop/#/pl/ui/$ctx/wbSelbstRegPerson.register

Sie nehmen in der Bewerbungsmaske die Schritte vor und nach Absenden der Bewerbung verfolgen Sie den Status Ihrer Bewerbung. Sie werden über die Bewerbungsmaske kontaktiert.

Sollten Sie derzeit einen aktuellen Studierenden- oder Mitarbeiter:innen-Account besitzen und das Studium dazu inskribieren wollen, dann verwenden Sie bitte folgenden Link für die Bewerbung:

https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/wbBewerbungSelfService.listBewerbungen

 

Formalanforderungen an die Dokumente

Vor der studienrechtlichen Zulassung zu einem Universitätslehrgang müssen Sie die Dokumente, die die Erfüllung der Zugangsvoraussetzung nachweisen, entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. 

Die beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) ist die Bestätigung durch eine mit öffentlichem Glauben versehene Urkundsperson (z.B. Notar:in), das Bezirksgericht oder die ausstellende Behörde, dass die Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt. 

Ausländische Urkunden und Dokumente

Ausländische Urkunden genießen nur dann die Beweiskraft inländischer öffentlicher Urkunden, wenn sie mit den vorgeschriebenen diplomatischen Beglaubigungen – als Apostille oder mit voller diplomatischer Beglaubigung – versehen sind. Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf den Informationsseiten des jeweils zuständigen Bundesministeriums, z.B. über www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/urkunden-und-beglaubigung/.

Soweit die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden, müssen sie zusammen mit einer Übersetzung durch eine:n gerichtlich beeidigte:n Übersetzer:in vorgelegt werden. Die Übersetzungen müssen mit der Originalurkunde bzw. einer beglaubigten Kopie derselben fest verbunden (versiegelt) sein. Grundsätzlich sollte die Originalurkunde bereits alle erforderlichen Beglaubigungsstempel (Apostille oder volle diplomatische Beglaubigung) aufweisen, damit diese mitübersetzt werden können. Lassen Sie daher Übersetzungen erst nach der Beglaubigung vornehmen.

Kosten und Inskription

Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen, müssen den Lehrgangsbeitrag und – für die Weiterinskription – den ÖH-Beitrag entrichten. Von der Bezahlung des Studienbeitrags für das ordentliche Medizinstudium sind außerordentliche Studierende hingegen befreit. 

Wenn Sie in einen Universitätslehrgang aufgenommen worden sind, übernimmt die Lehrgangsleitung die erstmalige Meldung der Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Wien. Erst nach Ablauf der beiden Toleranzsemester müssen Sie sich selbst um die Meldung der Fortsetzung kümmern. 

ÖH-Beitrag / Studierendenausweis

Der ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) ist im Lehrgangsbeitrag für die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester enthalten. 

Wenn Sie den Lehrgang nicht innerhalb der vorgesehenen Studiendauer abschließen können, müssen Sie den ÖH-Beitrag jedoch selbst entrichten.
Üblicherweise erledigt die Lehrgangs- bzw. Kurzleitung die Weitermeldung für Sie.

Den Studierendenausweis erhält man zu Beginn seines Studiums und er begleitet einen bis zum Abschluss. Das Aktivieren Ihres Studierendenausweises können Sie jedes Semester bei den dafür vorgesehenen Terminals in folgenden Abteilungen vornehmen:

Studienabteilung (im Vorraum, Mo-Fr 7:00 bis 18:00 Uhr)

ÖH-Büro  (zu den Öffnungszeiten)

Bibliothek (zu den Öffnungszeiten)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Lehrgänge als außerordentliche Studien

Die Medizinische Universität Wien bietet Postgraduelle Weiterbildung in Form von Universitätslehrgängen (gemäß § 56 UG) und Zertifikatskursen an. Universitätslehrgänge sind per gesetzlicher Definition außerordentliche Studien (§51 Abs. 2 Z 20 UG). Die Teilnehmer:innen von Universitätslehrgängen sind demnach außerordentliche Studierende.

Als außerordentliche Studierende sind jene Personen aufzunehmen, welche das 15. Lebensjahr vollendet haben und auf bestimmte Zeit Lehrveranstaltungen oder einen Universitätslehrgang besuchen möchten.