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Masterstudium Medical Informatics

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudium Medical Informatics setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Ein Studium kommt fachlich in Frage, wenn mindestens 120 ECTS aus einem technischenFachgebiet, wie z.B. Informatik, Mathematik, Elektrotechnik, Biomedizinische Technik,usw., absolviert wurden, davon mindestens

1. 15 ECTS aus Mathematik und Statistik, mit vermittelten Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen entsprechend den Modulen Algebra und Diskrete Mathematik, Analysis sowie Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie des Bachelorstudiums Informatik an der TU Wien;

2. 25 ECTS aus Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung, mit vermittelten Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen entsprechend den Modulen Algorithmen und Datenstrukturen, Einführung in die Programmierung, sowie beispielsweise Datenbanksysteme, Programmierparadigmen, Software Engineering, Parallel Computing oder Betriebssysteme des Bachelorstudiums Informatik an der TU Wien;

3. 15 ECTS aus den theoretischen, technischen und praktischen Grundlagen der Informatik, mit vermittelten Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen entsprechend dem Modul Denkweisen der Informatik sowie beispielsweise Grundzüge digitaler Systeme, Theoretische Informatik, Einführung in Artificial Intelligence oder Einführung in Machine Learning des Bachelorstudiums Informatik an der TU Wien.

Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Diese können im Ausmaß von maximal 4,5 ECTS im Modul Freie Wahlfächer und Transferable Skills als freie Wahlfächer, jedoch nicht als Transferable Skills verwendet werden.

Jedenfalls ohne Ergänzungsprüfungen zuzulassen sind Absolvent_innen der Bachelorstudien des Studienfelds Informatik an österreichischen Universitäten.

Die Unterrichtssprache ist Englisch. Die Zulassung zum Masterstudium Medical Informatics setzt Englischkenntnisse voraus. Studienwerber_innen, deren Erstsprache nicht Englisch ist, haben bei der Zulassung die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Die Kenntnis der englischen Sprache gilt gemäß § 63 Abs. 10 UG durch folgende Nachweise als erbracht:

1. Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung im Schulfach Englisch an einer Schule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den USA, Australien, Neuseeland oder Kanada.

2. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums mit Unterrichtssprache Englisch an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, wenn sich diese in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den USA, Australien, Neuseeland oder Kanada befindet.

3. Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2 (mindestens 160 Punkte).

4. Cambridge English First Certificate (FCE): ab Grad C (mindestens 160 Punkte).

5. TOEFL ibt (internet-based): mindestens 87 Punkte.

6. IELTS academic: Overall Band Score mindestens 6,5 Punkte.

7. Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen an einer Universität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den USA, Australien, Neuseeland oder Kanada.

8. Ein „IB Diploma“ nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“, sofern das „IB Diploma“ das Schulfach Englisch aufweist (ab Note 5).

9. Die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung Englisch eines Vorstudienlehrgangs an einer österreichischen Universität.

10. Die erfolgreich abgelegte Prüfung im Fach Englisch im Rahmen einer Studienberechtigungsprüfung an einer österreichischen Universität.

Die Zertifikate gemäß 3) bis 7) werden für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Prüfungsdatum akzeptiert. Ältere Zertifikate stellen keinen ausreichenden Nachweis mehr dar. Die Zeugnisse gemäß 1), 2) und 8) bis 10) sind unbefristet gültig.

Manche Wahllehrveranstaltungen können auf Deutsch angeboten werden. Für diese werden Deutschkenntnisse nach Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen empfohlen. 
 


Online-Bewerbung

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Sollten Sie derzeit einen aktuellen Studierenden- oder Mitarbeiter-Account besitzen und das Studium dazu inskribieren wollen, dann verwenden Sie bitte folgenden Link für die Bewerbung:

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Einzureichende Unterlagen

  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis)
  • Nachweis über erworbene akademische Grade in Medizinischer Informatik 
  • Nachweis über andere Universitätsstudien oder sonstige, für die Zulassung möglicherweise relevante Ausbildungen: Studiennachweis mit sämtlichen Lehrveranstaltungen, Stundenumfang, Prüfungsergebnissen 
  • Nachweis über die Berechtigung der Immatrikulation bzw. Fortsetzung des Studiums (gilt nur für Nicht-EU-Länder)
  • Verschwiegenheitserklärung und Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datengeheimnisses“, hier zum Download: Verschwiegenheitserklärung im Original, (Anlage zur Verschwiegenheitserklärung)

Beachten Sie die festgelegten Zulassungsfristen