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Mitbelegung an der Medizinischen Universität Wien

Vorgehensweise

Studierende, die an einer anderen österreichischen Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen und gemeldet sind, haben die Möglichkeit, an der Medizinischen Universität Wien an einzelnen Lehrveranstaltungen als Mitbeleger:in teilzunehmen. 

Wenn die Ablegung einer Prüfung an der Universität, an der Sie im ordentlichen Studium zugelassen sind, nicht möglich ist (z.B. weil die Lehrveranstaltung nicht angeboten wird), können Sie die entsprechende Prüfung über die sogenannte „Mitbelegung“ an einer anderen österreichischen Universität ohne dortige Zulassung zum ordentlichen Studium ablegen.

Die Ablegung der Prüfung muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. Studiendekan:in, der Universität Ihrer Zulassung („Stammuniversität“) im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 – UG).

Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres ordentlichen Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrages und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten während der Zulassungsfristen möglich.

Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.
 

Wie beantragen Sie die Mitbelegung?

Bei erstmaliger Mitbelegung folgen Sie folgendem Link:

https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/erstmalige-mitbelegung/

Bei Weitermeldung bzw. Wiederaufnahme der Mitbelegung folgen Sie folgendem Link:

https://www.meduniwien.ac.at/web/studierende/service-center/mitbelegung-fortsetzen/

Wann ist eine Mitbelegung nicht möglich?

Zum Beispiel, wenn Sie…

•    an einer österreichischen Fachhochschule studieren.
•    an einer österreichischen Privatuniversität studieren.
•    an einer nicht-österreichischen Universität studieren.
•    an der zulassenden Universität ein außerordentliches Studium betreiben.
•    an einer anderen Universität beurlaubt sind.

An der Medizinischen Universität Wien ist die Mitbelegung für Lehrveranstaltungen und Übungen mit einem Kleingruppenplatz und die Lehrveranstaltung „Medizinische Terminologie“ (Lateinergänzungsprüfung) nicht möglich.