Bereits während der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit das Herz des ungeborenen Kindes mittels Ultraschall zu untersuchen. Der optimale Zeitpunkt ist die 20. - 22. Schwangerschaftswoche. Das durch die Screeningmethode der fetalen Echokardiographie erfasste Spektrum intrauterin diagnostizierter Herzfehler unterscheidet sich vom Spektrum postpartal diagnostizierter Herzfehler dadurch , dass - komplexere Herzfehler in einem höheren Ausmaß diagnostiziert werden, die im Verlauf der Schwangerschaft eine Progression zeigen könnenund mit extrakardialen Fehlbildungen (30-50%) und Chromosomenanomalien (bis zu 30%) assoziiert sein können. Das in den tertiären pränatalen Zentren diagnostizierte Spektrum angeborener Herzfehler umfasst hingegen mit zunehmender Expertise durchaus auch weniger komplexe, nicht operationswürdige Herzfehler.
Die fetale Herzultraschalluntersuchung wird empfohlen, wenn
- eine positiven Familienanamnese für angeborene Herzfehler vorliegt
- eine maternale Medikamenteinnahme (Antiepileptika, Vit A, Lithium,..) vorliegt
- ein Insulinpflichtiger Diabetes, Systemischer Lupus oder PKU vorliegt
- eine Infektion ( Röteln, TORCH) in der Schwangerschaft vorliegt
- eine verbreiterte Nackenfalte gemessen wird
- wenn ein übermäßiger Alkoholkonsum vorliegt
- wenn frühe Zeichen einer intrauterinen Wachstumsretardierung vorliegen
- wenn andere Fehlbildungen gefunden wurden
- wenn der Verdacht auf eine Chromosomenstörung vorliegt
- wenn es sich um eine Monochoriale Zwillingsschwangerschaft handelt
- wenn fetale Herzrhythmusstörungen auftreten.
Der fetale Herzultraschall wird in enger Kooperation mit der Abteilung für Fetomaternale Medizin, der Universitäts Frauenklinik durchgeführt.