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Zulassung für Quereinsteiger:innen in die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin

Die Zulassung als „Quereinsteiger:in“ in das Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin an der MedUni Wien ist grundsätzlich möglich, jedoch sind bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu beachten.


Quereinsteiger:innen-Regelung

Für Studienwerber:innen, die bereits im Rahmen eines Studiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben und ihr Studium an der MedUni Wien fortsetzen wollen, besteht die Möglichkeit in das 7. oder ein höheres Semester des jeweiligen Studiums als „Quereinsteiger:innen“ zugelassen zu werden.

 

Dafür bringen Sie bitte Ihr Ansuchen

  • im Zeitraum 03.08. - 07.08.2026

per e-mail an margot.schierer@meduniwien.ac.at ein.

 

Der Querschnittstest findet am 

  • 17.09.2026 statt. 

Es sind mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte nachzuweisen, die den Inhalten der ersten (mindestens) sechs Semester des an der MedUni Wien angebotenen Studiums entsprechen, in das der „Quereinstieg“ erfolgen soll (Einstieg in das 7. oder ein höheres Semester).

Im Zuge der Antragstellung sind daher Dokumente zu übermitteln, aus denen die an Ihrer Heimatuniversität absolvierten Studienleistungen unter Angabe des Titels der Lehrveranstaltung/Prüfung, der Beurteilung und der ECTS Anrechnungspunkte hervorgehen (Studienerfolgsnachweis / Transcript of Records / Abschrift der Studiendaten / Sammelzeugnis o.ä.). Die Dokumente müssen mit den allenfalls notwendigen Übersetzungen und Beglaubigungen versehen sein. Bei unvollständigen Unterlagen kann das Ansuchen nicht bearbeitet werden.

Wenn eine erste Grobprüfung der ECTS-Anrechnungspunkte ergibt, dass die für das betreffende Studienjahr jeweils erforderlichen ECTS-Anrechnungspunkte ausreichend sind, erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung zum am 17.09.2026 stattfindenden Querschnittstest per E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails inklusive Spam-Ordner. Das Stattfinden des Querschnittstest bedeutet nicht automatisch, dass auch tatsächlich freie Plätze vorhanden sind. Beim Querschnittstest handelt es sich um keine Prüfung im Sinne der §§ 72ff UG. Daher finden die Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG keine Anwendung. 

Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zum Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin über den Quereinstieg in das 7. oder ein höheres Semester nur erfolgen kann, wenn nach Maßgabe des jeweiligen Curriculums freie Plätze in allen Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl des betreffenden Studienjahres verfügbar sind. 


Studierendenmanagement

Währinger Straße 25a
1090 Wien

margot.schierer@meduniwien.ac.at