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Zulassung mit Studienberechtigungsprüfung für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin

Studieninteressent:innen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung (SBP) die Berechtigung zum Besuch der Medizinischen Universität Wien als ordentliche Studierende erlangen.


Was ist die Studienberechtigung (SBP)?

Die Studienberechtigung (SBP) vermittelt eine eingeschränkte Berechtigung für ein Studium in einem bestimmten Themengebiet. An der MedUni Wien kann die SBP für die Studienberechtigungsgruppe "Medizinische Studien" abgelegt werden. Diese Prüfung gilt an allen österreichischen Universitäten, an der ein Studium der Studienberechtigungsgruppe Medizinische Studien eingerichtet ist. Die Ergänzungsprüfung Latein entfällt für AbsolventInnen der SBP, jedoch sollte sich jede/r Studierende im Rahmen des ordentlichen Studiums ausreichende Lateinkenntnisse aneignen.

Alle Personen, die die SBP für die Studienberechtigungsgruppe Medizinische Studien positiv absolviert haben und an der Medizinischen Universität Wien eine Zulassung zum Diplomstudium Human- bzw. Zahnmedizin anstreben, müssen am Aufnahmetest teilnehmen.

Die Studienberechtigung ist kein österreichisches Reifezeugnis, sondern nur eine Urkunde zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife!

Die Studienberechtigung gilt iSd § 71 c Abs. 5 UG nicht als österreichisches Reifezeugnis und wird dem EU-Kontingent oder dem Nicht EU-Kontingent zugeordnet.

 


Wer kann zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) antreten?

Eine Studienberechtigungsprüfung wird zugelassen, wenn ein Antrag online gestellt wird. Der:Die Studieninteressierte hat dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Strebt die Zulassung zu Studien einer Studienberechtigungsgruppe an einer Universität an,
  • Hat das 20. Lebensjahr vollendet und kann eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen,
  • Besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder
  • den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder sowie, Island, Norwegen und Liechtenstein) 
  • Schweizer:innen,
  • durch die zuständige österreichische Behörde anerkannte Konventionsflüchtlinge sowie
  • begünstigte Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    • "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    • "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
    • "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  • Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, wenn sie
    • ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
    • die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren (Nachweis: Meldezettel Studierende:r und Eltern;
 Einkommenssteuerbescheid eines Elternteiles)

Studienabteilung

Währinger Straße 25a
1090 Wien

Tel.: +43 1 40 160 21018

elisabeth.ivanovic@meduniwien.ac.at