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Beratungs- und Anlaufstellen

Weitere Informationen und Anlaufstellen

Wo können Sie sich informieren und beraten lassen?

Zusätzlich zu den Universitäten/Volkshochschulen bieten folgende Einrichtungen Informationen zur SBP an:

Genießen Sie als zur Studienberechtigungsprüfung Zugelassene/Zugelassener Versicherungsschutz?

Als außerordentliche/r Studierende/ sind Sie zur Entrichtung des ÖH-Beitrages verpflichtet, folglich Mitglied der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) und daher über die ÖH unfall- und haftpflichtversichert. Der Beitrag dafür wird gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben. Für den Anfahrtsweg, den Heimweg und den Aufenthalt in den Universitätsgebäuden sind daher auch Personen, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind unfall- und haftpflichtversichert. Für Personen, die zur SBP zugelassen sind besteht ebenso wie für ordentliche Studierende die Möglichkeit einer Selbstversicherung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zu begünstigten Beitragssätzen.