Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind in § 64a Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002 idgF) sowie in der Studienberechtigungsverordnung des Rektorats der MedUni Wien (Mitteilungsblatt Studienjahr 2025/26, 29. Stück, Nr. 35) festgelegt.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Zulassung zur SBP?
- Alter:
Voraussetzung ist das vollendete 20. Lebensjahr
- Staatsbürgerschaft:
Die/der BewerberIn muss die österreichische Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines EU-oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz besitzen oder die Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung nachweisen.
- Vorbildung:
Die berufliche und außerberufliche Vorbildung muss eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehen. Diese müssen Sie durch Zeugnisse und Privatgutachten über Fachkenntnisse nachweisen und in Ihrem Lebenslauf darstellen.
Nachweis
Wie weisen Sie das nach, dass Sie die Voraussetzung erfüllen?
Der Nachweis des Alters und der Staatsangehörigkeit erfolgt insb. durch Vorweisen des Reisepasses, die berufliche und außerberufliche Vorbildung muss durch die entsprechenden Zeugnisse nachgewiesen werden. Die Gleichstellung mit EU-Bürgern müssen Sie bspw. durch die Vorlage des entsprechenden Aufenthaltstitels belegen.
Sie müssen alle Dokumente im Original und Kopie (oder in beglaubigter Kopie) vorlegen. Fremdsprachigen Dokumenten muss eine deutsche Übersetzung eines gerichtlich beeideten Übersetzers erforderlichenfalls mit Apostille/diplomatischer Beglaubigung beigelegt werden.