Die Tierversuchskommission der MedUni Wien ist für die Beratung und Begutachtung bei der Einreichung von Forschungsprojekten am Tier verantwortlich.
Die Aufgaben der Kommission umfassen dabei die Prüfung von Anträgen auf wissenschaftliche Wertigkeit, Statistik, chirurgisches Vorgehen und die Teilnahme an der monatlichen Tierversuchskommissionssitzung.
Anträge werden entsprechend eines Kriterienkatalogs beurteilt. Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Objektivierung der Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen. Bereits in der Planungsphase werden die Prinzipien der „3R“ (Replacement, Reduction, Refinement) berücksichtigt, um so ein Höchstmaß an Qualität des Antrags und des geplanten Tierversuchs zu gewährleisten.
Derzeit besteht die inneruniversitäre Tierversuchskommission aus ca. 30 Mitgliedern. Sie bilden das „Editorial Board“, aus dem – je nach Fachgebiet – ein bis zwei FachgutachterInnen/ExpertInnen pro Antrag von einem/r MentorIn ausgewählt werden.
Bekenntnis zu verantwortungsvollen Tierversuchen
Die MedUni Wien bekennt sich gemeinsam mit den Medizinischen Universitäten in Innsbruck und Graz sowie den Universitäten in Graz, Salzburg, Innsbruck (Leopold-Franzens-Universität), dem FWF Wissenschaftsfonds, dem IST Austria und dem Joanneum Research Graz sowie der Universität für Bodenkultur in Wien und der Veterinämedizinischen Universität in Wien zu verantwortungsvollen Tierversuchen in Forschung und Lehre.
Tierversuche sind, als ein Ansatz im Methodenspektrum der Biomedizin, in der Forschung
und Lehre in vielen Bereichen unersetzbar. Es ist eine Verantwortung der Wissenschaft, die
Grundlagen für die bestmögliche medizinische Versorgung, für Menschen und Tiere, zu
schaffen und diese weiterzuentwickeln. Das beinhaltet die Entwicklung neuer Therapieansätze, die Weiterentwicklung bestehender Therapien, aber auch die Erforschung
von noch unbekannten Krankheitsursachen und systemischen Zusammenhängen. Bevor der
Einsatz einer neuen Therapie oder eines neuen Medikaments an Patientinnen und Patienten
ethisch vertretbar ist, muss nach gesetzlichen Vorgaben geprüft werden, ob die Anwendung
sowohl sicher als auch wirksam ist. Forschung und Medizin mit ihrem breiten
Methodenspektrum (Einschließlich: Zellkulturen, Computermodellen, Tierversuchen und im letzten Schritt klinische Studien an Menschen) bilden dabei eine untrennbare Einheit.
Durch Tierversuche können komplexe Zusammenhänge in einem Organismus dargestellt
werden, die sich mit alternativen Ansätzen derzeit oft nicht verlässlich nachbilden lassen. Die
Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung bilden die Basis für den Fortschritt in der human und veterinärmedizinischen Anwendung. Tierversuche sind dabei ein entscheidender Schritt
von der ursprünglichen Beobachtung oder Idee, bis zum nutzbaren Ergebnis. Darüber hinaus
spielen Versuche mit Tieren auch in der Aus- und Weiterbildung eine sehr wichtige Rolle.
In Österreich ist die Durchführung von Tierversuchen streng reglementiert. Wer Tierversuche durchführen darf und zu welchem Zweck, wie die Zucht, Haltung und statistische Erfassung zu erfolgen hat, ist gesetzlich geregelt. Für jeden Tierversuch wird eine behördliche Genehmigung benötigt, sowie die entsprechende Expertise, die mit einer hochqualitativen Ausbildung aller Beteiligten sichergestellt wird. An den Universitäten wird die Einhaltung der Gesetzgebung und behördlicher Vorgaben jährlich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung kontrolliert (siehe https://www.bmfwf.gv.at/forschung/forschung-oesterreich/services/tierversuche.html).
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Tieren und der Gesellschaft, insbesondere den Patientinnen und Patienten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit den Tieren arbeiten, bewusst. Tierversuche stellen unsere Gesellschaft vor eine ethische Herausforderung. Wir führen Tierversuche daher nur nach sorgfältiger ethischer Abwägung durch. Die gesetzlich vorgeschriebenen Tierschutzgremien dienen dabei als internes Kontrollorgan.
Wir bekennen uns vollumfänglich zum 3-R-Prinzip (Replace/Vermeiden, Reduce/Verringern und Refine/Verbessern). Wir verpflichten uns zur verantwortungsvollen Durchführung von Tierversuchen. Diese ist gekennzeichnet durch einen respektvollen Umgang mit dem Versuchstier unter größtmöglicher Vermeidung von Schmerzen und Leid, Ängsten und dauerhaften Schäden. Wir halten aktuelle Tierhaltungsstandards ein. Nur qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen die Tiere und führen Tierversuche durch. Um diese Qualität zu gewährleisten, unterstützen wir die Etablierung einer neuen, österreichweit standardisierten Ausbildung nach international anerkannten Kriterien. Die Ausbildung soll dezentral, von verschiedenen Forschungsinstitutionen angeboten werden.
Nur solche Tierversuche werden durchgeführt, für die es keine Alternative gibt. Vor jedem Versuch wird deshalb überprüft, ob Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Einsatz kommen können, um die Zahl der Tierversuche, die Zahl der Tiere und die Belastung der Tiere zu reduzieren. Es ist eine besondere Verantwortung der Forschung, auf größtmögliche Aussagekraft von Forschungsvorhaben zu achten. Das bedeutet, die Anzahl der Versuchstiere muss so gering wie möglich, allerdings auch so hoch wie notwendig sein, um aussagekräftige Erkenntnisse für die Forschung zu erhalten.
Tierversuche sind ein Thema, das von besonderem öffentlichem Interesse ist. Wir sehen uns in der Verantwortung, die etablierten Kontrollprozesse und deren Ergebnisse an die Öffentlichkeit zu tragen. Wir bekennen uns zur offenen Kommunikation über Tierversuche. Wir werden kontinuierlich einen Beitrag zur fairen und ausgewogenen Berichterstattung über dieses ethisch komplexe Thema leisten.