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Leitfaden für die Übermittlung von Daten

Der Leitfaden soll Ihnen helfen einzuschätzen, ob Sie für die Weitergabe Ihrer Daten an Externe einen Beschluss der Daten-Clearingstelle benötigen. Dies betrifft sowohl personenbezogene Daten im Rahmen Ihres Forschungsprojektes, als auch eine etwaige Nachnutzung (Sekundärnutzung) der Daten nach Projektabschluss.

Checkliste für die Erstellung der Patienteninformation und Einwilligungserklärung

Eine datenschutzrechtliche Patienteneinwilligung muss, wenn sie als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung dienen soll, freiwillig, für den konkreten Fall und in informierter Weise erfolgen. Die Checkliste enthält Empfehlungen der Daten-Clearingstelle zur Erstellung der Patienteninformation und Einwilligungserklärung.

Antrag

Jeder Antrag ist mittels Formular elektronisch einzubringen und per Mail✉ zu senden. Die Übermittlung von repräsentativen Testdaten ist Voraussetzung für eine Behandlung des Antrages durch die Daten-Clearingstelle.

Alle Anträge, die zwei Wochen vor dem Sitzungstermin vollständig (inkl. aussagekräftigen Testdaten) einlangen, werden noch in der kommenden Sitzung behandelt. Später eingelangte Anträge werden auf die Tagesordnung der Sitzung des Folgemonats gesetzt.

Die Daten-Clearingstelle entscheidet nach Möglichkeit innerhalb von sechs Wochen ab jener Sitzung, in der der Antrag behandelt wurde.

Kontakt: datenclearing@meduniwien.ac.at

Folder

Der Folder der Daten-Clearingstelle steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Dieser informiert über die wichtigsten Eckpunkte, wie zum Beispiel:

- der Hintergrund der Daten-Clearingstelle
- der Unterschied zwischen personenbezogenen (pseudonymisierten) und anonymisierten Daten
- das Re-Identifikationsrisiko
- für welche Daten ein Antrag einzubringen ist
- welche Unterlagen benötigt werden