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Ablauf von Beratungen

Gerne können Sie mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in Kontakt treten, entweder mit einem Mitglied des Arbeitskreises oder dem AKG-Büro. Sie können uns sowohl als betroffene Person als auch als Zeug:in telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erreichen. Alle Mitglieder behandeln Ihre Anliegen - immer in Abstimmung mit Ihnen - vertraulich. Keine Maßnahmen werden ergriffen, ohne dass Sie zuvor Ihre Zustimmung geben!

Wir werden zunächst Ihr individuelles Anliegen klären und anschließend bestehende Möglichkeiten und Vorgangsweisen besprechen.

Bei einem gemeinsamen Treffen werden wir Ihnen erklären, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.

Falls Sie keine Intervention durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wünschen, werden wir Ihr Anliegen lediglich dokumentieren und ein Protokoll anfertigen, wobei Ihre Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Falls Sie eine Intervention durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wünschen, können zum Beispiel Gespräche mit den anderen betroffenen Personen oder der Person, von der möglicherweise diskriminierende Handlungen ausgegangen sind, stattfinden, entweder mit oder ohne Anwesenheit Ihrer:Ihres Vorgesetzten oder anderer relevanter Personen.

Falls sich herausstellen sollte, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Sie nicht angemessen unterstützen kann, werden wir unser Bestes tun, Sie an eine andere geeignete Stelle zu vermitteln.