Universitätslehrgänge (gemäß § 56 UG) sind per gesetzlicher Definition außerordentliche Studien (§ 51 Abs. 2 Z 20 UG), die vor allem der berufsbegleitenden Spezialisierung, Vertiefung und Aktualisierung des Wissens und der Kompetenzen in einem bestimmten Themenbereich dienen.
Hinweis: Diese sind nicht zu verwechseln mit den ordentlichen (konsekutiven) Masterstudien nach dem Bologna-Prinzip (Bachelor: 2 Semester, 180 ECTS; Master: 4 Semester, 120 ECTS).
Die MedUni Wien bietet derzeit 18 solche postgraduelle Lehrgänge an, welche die verschiedenen Bildungsbiografien, die im Berufsfeld anzutreffen sind, berücksichtigen. Diese decken ein sehr breites Spektrum ab und schließen mit einem Master of Science (MSc.), der Bezeichnung „Akademisch geprüft | Akademische/r Expertin/Experte" oder einem Master of Business Administration (MBA) ab. Die MedUni Wien stellt durch die Betonung der forschungsgeleiteten Lehre ein qualitätssicherndes Angebot dar (» Atlas der guten Lehre).
Die Durchführung von Universitätslehrgängen ist durch eigene Curricula geregelt. Diese enthalten u.a. die Zielsetzungen des Lehrganges, das Qualifikationsprofil der AbsolventInnen, Dauer und Gliederung des Lehrgangs, die Module bzw. Lehrveranstaltungen, die Prüfungsordnung sowie die genauen Zulassungsvoraussetzungen.
Der Besuch von Universitätslehrgängen ist kostenpflichtig, und für den jeweiligen Lehrgang daher eine Teilnahmegebühr zu entrichten.
Weiterführende Informationen sind den Kurzbeschreibungen sowie den entsprechenden Websites der einzelnen Lehrgänge zu entnehmen.